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Türen richtig ausmessen

Massband wird zum Ausmessen von Holz verwendet.

 

Bei der neuen Zimmertür muss natürlich alles auf den Millimeter genau passen. Nur so ist die Funktionalität, aber auch die Optik so, wie sie sein soll! Einfach ist es noch, wenn Sie die Türen ausmessen bei bestehender Zarge, sprich: nur das Türblatt auswechseln. Hier ist es nicht schwierig, das passende DIN-Maß zu finden (Voraussetzung natürlich, dass vorher ein Normmaß verwendet wurde und keine Maßtür mit individuellen Werten!).

Geht es um das Türen Ausmessen mit Zarge – etwa, wenn Sie bei einem Neubau ein komplettes Türenelement installieren – ist der Vorgang komplexer. Es gilt, nicht nur das Türblatt, sondern auch die Türzargen auszumessen.

Die folgenden Tipps sollen helfen, dass beim Einbau alles glatt läuft!

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Türen richtig ausmessen: ein Ratgeber


Türen richtig ausmessen

Für Ihre Bestellung bei TuerenLand24 brauchen Sie Breite und Höhe der Tür, die Wandstärke sowie die DIN-Richtung der Tür, sprich: auf welcher Seite sie anschlägt.

Die benötigten Infos auf einen Blick:

  • Breite
  • Höhe
  • Wandstärke
  • DIN-Richtung (Anschlagrichtung)

Aufmaßsituation 1: Vorhandene Türen und Zargen sind noch eingebaut

Wenn die bisherigen Türen und Zargen noch eingebaut sind, kann das Aufmaß anhand der alten Türen bestimmt werden.

Wichtig: Sollten Sie gleichzeitig durch einen neuen Fußboden die Aufbauhöhe oder beispielsweise durch neuen Putzauftrag die Stärke der Wände verändern, muss dies beim Aufmaß beachtet werden.

  1. Breite: Messen Sie das Türblatt an der Falz-Außenseite, die an die Türzarge anschlägt, also die breiteste Stelle des Türblatts.

  2. Höhe: Analog zur Breite wird auch auf der gleichen Seite der Tür die Höhe des Türblatts bestimmt (höchste Stelle des Türblatts).

  3. Wandstärke: Messen Sie die gesamte Tiefe der Zarge, also Futterbrett und Zargenbekleidung im Türdurchgang. Ziehen Sie anschließend vom gemessenen Wert die Stärke der Zargenbekleidung auf beiden Seiten der Wand (also der Teil der Zarge, der auf der Wand aufliegt) ab. Praktischerweise erlauben Zargen in der Regel gewisse Toleranzen, um Unebenheiten der Wand zu kompensieren.

  4. DIN-Richtung: Sind die Türbänder (umgangssprachlich auch Türangeln oder „Fitschen“ genannt) auf der linken Seite der Tür, handelt es sich um die Anschlagrichtung „DIN links“ (auch mit „DINL“ bezeichnet).

Sind die Türbänder auf der rechten Seite der Tür, handelt es sich um die Anschlagrichtung DIN rechts“ (auch mit „DINR“ bezeichnet).


Aufmaßsituation 2: Rohbau-Situation ohne Türen und Zargen

Wenn Sie einen Rohbau haben oder die bisherigen Türen vor dem Aufmaß bereits entsorgt wurden, ist folgendermaßen vorzugehen:

  1. Breite: Messen Sie die Breite der Maueröffnung – möglichst an 3 Stellen, um Schwankungen der Mauerloch-Breite festzustellen. 

  2. Höhe: Messen Sie die Höhe der Maueröffnung.

  3. Wandstärke: Messen Sie die Wandstärke – auch diese möglichst an 3 Stellen, um Schwankungen der Mauerstärke zu identifizieren.

  4. DIN-Richtung: Bestimmen Sie die Anschlagrichtung bzw. die Öffnungsrichtung der Tür. Sollen die Türbänder auf der linken Seite der Tür sein, handelt es sich um die Anschlagrichtung „DIN links“ (auch mit „DINL“ bezeichnet). Sollen die Türbänder auf der rechten Seite der Tür sein, handelt es sich um die Anschlagrichtung „DIN rechts“ (auch mit „DINR“ bezeichnet).

Wichtig: Sollte beispielsweise noch Putz, Fliesen oder Fußboden fehlen, muss dies bei der Bestimmung der Höhe und Stärke einkalkuliert werden. Also gemessene Höhe minus Dicke des künftigen Fußbodens bzw. gemessene Wandstärke plus künftigen Putz, Fliese etc. Eventuell können Sie den Waag- oder Meterriss nutzen, welcher die geplante Fußbodenhöhe wiedergibt.

Tipp: Messen Sie grundsätzlich nach. Bauzeichnungen zeigen keine fertigen Wandstärken. Auch Fußböden werden hier meist nicht beachtet. Weiterhin kann es immer zu Abweichungen kommen – maßgeblich im doppelten Wortsinn ist das, was Sie konkret vorfinden!

Tabelle mit Maßangaben in mm zu Breite und Höhe bei 1-flügeligen Türen nach Baurichtmaß nach DIN 18100, in Bezug zur Maueröffnung, den Türblattaußenmaßen und den Zargenmaßen.

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